In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten? Dann brauchen Sie eventuell eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Die Steuersysteme Belgiens und Luxemburgs unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in Belgien? Und wie viel in Luxemburg? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Luxemburg anders geregelt als in Belgien. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfalls eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungssystem in Luxemburg unterscheidet sich von dem in Belgien. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Luxemburg und in Belgien haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Informationen zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können.
Belgischer Förderaler Dienst Finanzen
Kontaktcenter
Telefon: (+32)(0)257 257 57
Bei allgemeinen Fragen zu Steuern in Belgien erhalten Sie hier Auskunft.
Welche lokale Steuerverwaltung für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen zuständig ist, hängt von der Adresse Ihres Arbeitgebers ab. Hier können Sie die Liste der Möglichkeiten einsehen.
In Luxemburg werden alle Unterlagen von belgischen Grenzgängern von der „Administration des Contributions Directes“, Büro 'Luxemburg X‘, bearbeitet.
Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen Situation können Sie sich hier beraten lassen.
Luxembourg X49, rue de l'Alzette, Esch-sur-Alzetteboîte postale 243, L-4003 Esch-sur-AlzetteTelefon: (+352)53 22 11-1Fax: (+352)53 22 11-4111E-Mail: pphluxx@co.etat.luFrau Sylvie Schon
Luxemburg - Administration des Contributions111, rue de Hollerich,L – 1741 LuxemburgTelefon: (+352)40800-1Fax: (+352)40800-2022
Luxemburg – Bureau RTSBureau de la retenue sur traitements et salaires RTS (Nicht-Gebietsansässige)5, Rue de HollerichL-2982 LuxemburgTelefon: (+352)40800-1Fax: (+352)40800-5100