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Eures

Eures ist das europäische Programm für Arbeitsmobilität.

Auf der Eures-Website können Sie nach Jobs in anderen europäischen Ländern suchen und die Koordinaten eines Eures-Beraters in Ihrer Region abrufen.

In Belgien sind die Instanzen, die bei Fragen rund um den Arbeitsmarkt Auskunft geben können, regional organisiert. Ihr Wohnort entscheidet darüber, an welche Stelle Sie sich am besten wenden. Über diese Arbeitsvermittlungsagenturen können Sie eine Arbeitsstelle in Ihrem eigenen Land oder im Ausland suchen. Hier erhalten Sie auch Beratung und Unterstützung zu juristischen und praktischen Aspekten der Arbeit als Grenzgänger.

FOREM (Wallonien)

www.leforem.be

Telefon Helpdesk: 0800 93 947

VDAB (Flandern)

Telefon: 0800 30 700 (werktags von 8 bis 19 Uhr) – aus dem Ausland (gebührenpflichtig): +32 2 508 38 11
E-Mail: info@vdab.be - Fax: 02 506 15 90
Addresse: VDAB Hoofdzetel - Keizerslaan 11 - 1000 Brussel - België

Actiris (Brüssel)

Brussels Observatorium voor de Werkgelegenheid
De Brouckèreplein, 12
1000 Brussel
Telefon: 02 800 42 42
E-Mail: werkzoekenden@actiris.be
Website: www.actiris.be

Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Dienststelle Sankt-Vith
Vennbahnstrasse 4/2
4780 Sankt-Vith
Telefonnummer: +32 80 28 00 60
E-mail: info@adg.be

Dienststelle Eupen
Hütte 79
4700 Eupen
Telefonnummer: +32 87 63 89 00
E-mail: info@adg.be

 

Für Anträge auf Arbeitslosengeld müssen Sie sich in Luxemburg an ADEM wenden.

Agence pour le développement de l'emploi (ADEM)

10, rue Bender
L-1229 Luxembourg
B.P. 2208 L-1022 Luxembourg
Grand-Duché de Luxembourg
Telefon (für Arbeitssuchende): (+352) 247 - 88888
(Mo. bis Fr. Von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00u)
Fax : (+352) 40 61 41
E-Mail : info@adem.public.lu
Website : www.adem.public.lu

Für Anträge auf Arbeitslosenunterstützung in Belgien müssen Sie sich an eine der 4 anerkannten Zahlstellen wenden:

Hilfskasse für die Auszahlung des Arbeitslosengelds (HfA)

Diese Behörde übernimmt die Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung.

Hier können Sie prüfen, welche Hilfskasse für Ihre Region zuständig ist.

Gewerkschaften

In Belgien gibt es 3 Gewerkschaften, die gleichzeitig als Zahlstelle fungieren.

ABVV (sozialistische Gewerkschaft)

ACLVB (liberale Gewerkschaft)

ACV (christliche Gewerkschaft)

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

Das LfA wendet das System der Arbeitslosenversicherung an. Das LfA entscheidet, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, und prüft, ob Sie Ihre Pflichten als Arbeitssuchender erfüllen.

In Belgien sind die regionalen Arbeitsämter seit der 6. Staatsreform für die Kontrolle der Pflichten als Arbeitsuchender zuständig."

Das LfA verfügt über Regionalbüros, deren Liste Sie hier finden.

 

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.