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Ihr wichtigster Ansprechpartner und Dienstleister in Belgien ist Ihre Krankenkasse.

Die Krankenkassen und ihre Pflegekassen sind in Belgien für die Durchführung der Krankheitskostenversicherung zuständig. Hier können Sie die Liste der Krankenkassen/Pflegekassen auf Niederländisch und hier die Liste auf Französisch einsehen.


Belgien: Kontaktcenter Soziale Sicherheit

Kontaktformular

Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Belgien

 
Telefon: (+32)(0)2 290 28 44
E-Mail: information@crossborderhealthcare.be  
Website : www.crossborderhealthcare.be 

Fonds des Maladies professionnelles (FMP, Fonds der Berufskrankheiten)

Avenue de l’Astronomie 1, 1030 Bruxelles
Telefon: (+32)(0)2 226 62 11
E-Mail: secr@fmp-fbz.fgov.be
 

Institut national d’assurance maladie-invalidité (INAMI) (Kranken- und Invaliditätsversicherung) in Belgien

Avenue de Tervuren 211, 1150 Bruxelles
Telefon: (+32)(0)2 739 71 11
Website: http://inami.fgov.be
E-Mail: bib@riziv.fgov.be
 

Folgende Instanzen in Luxemburg erteilten ebenfalls nützliche Auskünfte.

Die wichtigste zuständige Stelle in Luxemburg ist die Caisse Nationale de Santé (CNS).

Caisse Nationale de Santé

Route d'Esch 125
L-1471 Luxembourg
Telefon: (+352)27571
Fax: (+352)27572758
Website: www.cns.lu
E-Mail: cns@secu.lu
 

Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Economie sociale et solidaire
26, rue Zithe
L-2939 Luxembourg
Telefon: (+352) 2478 6100
Fax: (+352) 2478 6108
Kontaktformular: 

https://mteess.gouvernement.lu/fr/support/contact.html

https://mteess.gouvernement.lu/fr.html

Inspection du Travail et des Mines

3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Luxembourg

http://www.itm.lu/home.html

Chambre des salariés - Luxembourg
www.csl.lu
Hier finden Sie Adressen:
http://www.csl.lu/contact

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.