In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten? Dann brauchen Sie eventuell eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Die Steuersysteme Belgiens und Luxemburgs unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in Belgien? Und wie viel in Luxemburg? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Luxemburg anders geregelt als in Belgien. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfalls eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungssystem in Luxemburg unterscheidet sich von dem in Belgien. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Luxemburg und in Belgien haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Informationen zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können.
Ihr wichtigster Ansprechpartner und Dienstleister in Belgien ist Ihre Krankenkasse.
Die Krankenkassen und ihre Pflegekassen sind in Belgien für die Durchführung der Krankheitskostenversicherung zuständig. Hier können Sie die Liste der Krankenkassen/Pflegekassen auf Niederländisch und hier die Liste auf Französisch einsehen.
Belgien: Kontaktcenter Soziale Sicherheit
Kontaktformular
Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Belgien
Telefon: (+32)(0)2 290 28 44
E-Mail: information@crossborderhealthcare.be
Website : www.crossborderhealthcare.be
Fonds des Maladies professionnelles (FMP, Fonds der Berufskrankheiten)
Avenue de l’Astronomie 1, 1030 BruxellesTelefon: (+32)(0)2 226 62 11E-Mail: secr@fmp-fbz.fgov.be
Institut national d’assurance maladie-invalidité (INAMI) (Kranken- und Invaliditätsversicherung) in Belgien
Avenue de Tervuren 211, 1150 BruxellesTelefon: (+32)(0)2 739 71 11Website: http://inami.fgov.beE-Mail: bib@riziv.fgov.be
Folgende Instanzen in Luxemburg erteilten ebenfalls nützliche Auskünfte.
Die wichtigste zuständige Stelle in Luxemburg ist die Caisse Nationale de Santé (CNS).
Caisse Nationale de Santé
Route d'Esch 125L-1471 LuxembourgTelefon: (+352)27571Fax: (+352)27572758Website: www.cns.luE-Mail: cns@secu.lu
Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Economie sociale et solidaire
26, rue Zithe
L-2939 Luxembourg
Telefon: (+352) 2478 6100
Fax: (+352) 2478 6108
Kontaktformular:
https://mteess.gouvernement.lu/fr/support/contact.html
https://mteess.gouvernement.lu/fr.html
Inspection du Travail et des Mines
3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Luxembourg
http://www.itm.lu/home.html
Chambre des salariés - Luxembourgwww.csl.luHier finden Sie Adressen:http://www.csl.lu/contact