In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten? Dann brauchen Sie eventuell eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Die Steuersysteme Belgiens und Luxemburgs unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in Belgien? Und wie viel in Luxemburg? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Luxemburg anders geregelt als in Belgien. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfalls eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungssystem in Luxemburg unterscheidet sich von dem in Belgien. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Luxemburg und in Belgien haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Informationen zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können.
Als luxemburgischer Grenzgänger, der in Belgien gearbeitet hat, müssen Sie Ihren Antrag in Belgien einreichen. Die luxemburgischen Instanzen leiten Ihre Unterlagen an die belgischen Behörden weiter.
Caisse nationale d’assurance pension (CNAP)
1a boulevard Prince HenriL-2096 Luxembourg Telefon: (+352)224141 1Fax: (+352)224141 6443E-Mail : cnap@secu.luWebsite: www.cnap.lu
Ihr wichtigster Ansprechpartner in Rentenangelegenheiten in Belgien ist das Landespensionsamt. Hier müssen Sie Ihren Antrag einreichen. Das Landespensionsamt beantwortet auch all Ihre Fragen, sowohl vor Rentenbeginn als auch während der Rentenzahlung.
Sie können sich auf verschiedene Art und Weise mit dem Landespensionsamt in Verbindung setzen: telefonisch, per Mail oder per Post. Auf der Kontaktseite finden Sie dazu mehr Informationen.