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Benelux-Verordnung automatische niveauanerkennung von hochschulabschlüssen

Die Benelux-Verordnung über die automatische gegenseitige allgemeine Niveauanerkennung von Hochschulabschlüssen in der Benelux (‘Verordnung Dondelinger) vom 18. Mai 2015 bietet jedem Bürger die juristische Sicherheit einer automatischen  Niveauanerkennung aller offiziell anerkannter Bachelor- und Master-Abschlüsse, die in der Benelux erlangt wurden. Das Niveau eines solchen Abschlusses (Bachelor oder Master) wird automatisch als gleichwertig anerkannt werden, ohne ein Anerkennungsverfahren.

Die automatische Anerkennung bezieht sich nicht auf den Inhalt der Programme, die zu diesen Abschlüssen führen. Ebenso wenig betrifft dies die Anerkennung von Berufsqualitifkationen, die mittels einer europäischen Richtlinie geregelt wird (2005/36/EG).

Das niveau Ihres Bacherlor- order Masterabschlusses wird automatisch als gleichwertig anerkannt, wenn Sie das Diplom in einem anerkannten Studiengang oder Hochschuleinrichtung erworgen haben. 

Um zu erfahren, ob Ihr Abschluss bei einer anerkannten Bildungseinrichtung erlangt wurde, sehen Sie am besten in nachfolgenden Registern nach:

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.