In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in den Niederlanden oder in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Das Steuersystem der Niederlande und Deutschlands unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in den Niederlanden? Und wie viel in Deutschland? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen? Und wie funktioniert das mit dem Abzug der Hypothekzinsen in den Niederlanden?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in den Niederlanden oder in Deutschland arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Deutschland anders geregelt als in den Niederlanden. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfall eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungssystem in Deutschland unterscheidet sich von dem in den Niederlanden. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Deutschland und in den Niederlanden haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. Auch können Ihre Kinder in beiden Ländern unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Information zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können. Die meisten dieser Stellen sind auch bei der Erstellung dieses Internetportals behilflich gewesen.
Benelux-Verordnung automatische niveauanerkennung von hochschulabschlüssen
Die Benelux-Verordnung über die automatische gegenseitige allgemeine Niveauanerkennung von Hochschulabschlüssen in der Benelux (‘Verordnung Dondelinger) vom 18. Mai 2015 bietet jedem Bürger die juristische Sicherheit einer automatischen Niveauanerkennung aller offiziell anerkannter Bachelor- und Master-Abschlüsse, die in der Benelux erlangt wurden. Das Niveau eines solchen Abschlusses (Bachelor oder Master) wird automatisch als gleichwertig anerkannt werden, ohne ein Anerkennungsverfahren.
Die automatische Anerkennung bezieht sich nicht auf den Inhalt der Programme, die zu diesen Abschlüssen führen. Ebenso wenig betrifft dies die Anerkennung von Berufsqualitifkationen, die mittels einer europäischen Richtlinie geregelt wird (2005/36/EG).
Das niveau Ihres Bacherlor- order Masterabschlusses wird automatisch als gleichwertig anerkannt, wenn Sie das Diplom in einem anerkannten Studiengang oder Hochschuleinrichtung erworgen haben.
Um zu erfahren, ob Ihr Abschluss bei einer anerkannten Bildungseinrichtung erlangt wurde, sehen Sie am besten in nachfolgenden Registern nach: