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Team Grenzüberschreitend Arbeiten und Unternehmen (Team GWO)

Das Team GWO kann Ihnen bei Fragen zum Thema Steuern bei grenzüberschreitenden Angelgenheiten, die die Niederlande, Deutschland oder Belgien betreffen, weiterhelfen.

Terra Nigrastraat 10
6216 BL Maastricht
Telefonnummern:
Aus den Niederlanden: 0800 - 024 12 12
Aus Deutschland: 0800 - 10 11 352
Aus Belgin: 0800 - 90 220

Website: www.belastingdienst.nl

Belasting Telefoon Buitenland

Diese Hotline der niederländischen Finanzverwaltung können Sie anrufen, wenn Sie in den Niederlanden nicht wohnhaft, aber steuerpflichtig sind.

Telefonnummer aus den Niederlanden:  (055) 5 385 385
Telefonnummer aus dem Ausland: 0031 555 385 385 

Die Finanzverwaltungen in Deutschland

Falls Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, können Sie am besten mit dem Betriebsstättenfinanzamt, also dem Finanzamt in der Stadt, in der sich auch Ihr Arbeitgeber befindet, kontaktieren. Adressen und Telefonnummern finden Sie auf folgender Website:

Steuerliches Info-Center

Finanzamt Neubrandenburg (RiA)

Falls Sie ausschließlich Renteneinkünfte aus Deutschland beziehen, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. 

Postfach 110140
17041 Neubrandenburg
Telefonnummer: 0049 0395 44222 – 47000
Faxnummer: 0049 44222 – 47100

Das Kontaktformular finden Sie hier.
Website: www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.