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In welchem Land bin ich krankenversichert?
Arbeiten Sie ausschließlich in Deutschland für einen Arbeitgeber und überschreitet Ihr Bruttogehalt nicht die Höhe von € 5.062,50 pro Monat)? Dann müssen Sie sich in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. Kontaktieren Sie hierzu eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber wird den zu leistenden Beitrag monatlich von Ihrem Bruttoentgelt direkt an Ihre Krankenkasse überweisen.

Liegt Ihr Bruttogehalt über € 5.062,50 pro Monat? Dann können Sie in Deutschland zwischen einer gesetzlichen einer privaten Krankenversicherung wählen. Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, sollten Sie sich in jedem Fall vorher über die bezüglich der Niederlande geltende Auslandsdeckung, die Pflegeversicherung und die Möglichkeit des Abschlusses einer Krankentagegeld-Versicherung erkundigen.

Mehr Informationen

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.