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Was muss ich tun, wenn ich arbeitslos werde?

Werden Sie vollarbeitslos? Prüfen Sie in diesem Fall, ob Sie in Belgien Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben. Sie können dies bei der luxemburgischen Agence pour le développement de l´emploi (Adem) feststellen lassen. Um Arbeitslosenunterstützung aus Luxemburg zu beziehen, benötigen Sie ein PD U1-Formular aus Belgien. Dieses Formular erhalten Sie beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA). Die Arbeitslosenunterstützung aus Luxemburg wird für maximal 365 Kalendertage während eines Referenzzeitraums von 24 Monaten gewährt. Für ältere Arbeitssuchende und andere schützenswerte Gruppen gelten längere Fristen. Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung beträgt 80 % des letzten Arbeitsentgelts. Arbeitnehmer mit unterhaltspflichtigen Kindern erhalten 85 %.

Werden Sie teilarbeitslos? Bei unvorhergesehener oder Teilarbeitslosigkeit wegen schlechten Wetters oder aus wirtschaftlichen Gründen haben Sie Anspruch auf Lohnausgleich für jede unfreiwillig entgangene Arbeitsstunde. Wenden Sie sich an die Hilfskasse für die Auszaling des Arbeitslosengeldes (HfA) in Belgien oder an die Adem in Luxemburg.

Mehr Informationen

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.