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Sociale Verzekeringsbank – Büro für deutsche Angelegenheiten
Das Büro für deutsche Angelegenheiten der niederländischen Behörde “Sociale Verzekeringsbank” kann Ihnen bei allen Fragen zum Thema „Grenzüberschreitend Arbeiten“ weiterhelfen. Dort wird man Ihnen u.U. auch andere verantwortliche Stellen nennen können.

Besucheradresse: Takenhofplein 4, 6538 SZ Nijmegen 
Postanschrift: Postbus 10505, 6500 MB Nijmegen (NL)

Telefonnummer: 0031 (0)24 343 18 11
Faxnummer: 0021 (0)24 343 19 05
E-Mail: bdz@svb.nl
Websites:
http://www.svb.nl/int/de/bdz/
http://www.grensinfo.nl

 

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Bei Fragen zum Thema Rente und Rentenansprüche kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.

48125 Münster
Telefonnummer: 0251 238-0
Faxnummer: 0251 238-2960
Sprechtage: hier
E-Mail: Das Kontaktformular finden Sie hier.
Website: www.deutsche-rentenversicherung.de

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.