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Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden?
In den Niederlanden können Sie den sogenannten "Kinderbijslag" (Kindergeld) für Kinder unter 16 Jahren bekommen und unter bestimmten Bedingungen auch für Kinder, die älter als 16, aber jünger als 18 Jahre alt sind. Sie beantragen den Kinderbijslag bei der SVB. Wenn Sie Kinderbijslag bekommen, haben Sie auch Anspruch auf das sogenannte "kindgebonden Budget", und falls Sie Ihre Kinder betreuen lassen, auch auf den "Kinderopvangtoeslag" (Kinderbetreuungszulage). Die niederländische Finanzverwaltung ist verantwortlich für die Auszahlung dieser Zulagen.

Ergänzend zum "Kinderbijslag" können Sie eine Aufstockung des Kindergeldes aus Deutschland erhalten. Falls Sie eine Partnerin/einen Partner  haben, die/der in Deutschland arbeitet, hat Ihre Familie möglicherweise ausschließlich Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Dieses können Sie bei der Familienkasse beantragen.

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Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.