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Was muss ich tun, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn Sie vollarbeitslos werden, weil die vertragliche Beziehung mit Ihrem Arbeitgeber wegfällt, prüfen Sie zunächst, ob Sie in Belgien Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben. Den entsprechenden Antrag stellen Sie mit dem U1-Formular. Sie können dies bei der Hilfskasse für Arbeitslosenunterstützung an Ihrem Wohnort oder bei der Zahlstelle Ihre belgischen Gewerkschaft feststellen lassen. Wenn Sie nur teilarbeitslos werden, prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung aus Luxemburg haben. In Luxemburg gibt es eine Wiederbeschäftigungszulage. Jeder Arbeitnehmer, der entlassen wird und eine Arbeitsstelle mit einem niedrigeren Gehalt annimmt, kann in den vier Jahren danach für eine Wiederbeschäftigungszulage in Höhe von 90 % seines früheren Bruttolohns in Betracht kommen. Auch bei Konkurs des Arbeitgebers räumt das luxemburgische Recht dem Arbeitnehmer in Bezug auf seine Lohnforderungen einige Garantien ein.

Mehr Informationen

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.