Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit und die regionalen Agenturen für Arbeit können Ihnen bei Fragen zum Thema „Arbeit in Deutschland“ und bei Fragen zur Beantragung des Arbeitslosengeldes in Deutschland weiterhelfen.
Adresse der Hauptgeschäftsstelle: Regensburger Straße 104, 90478 NürnbergTelefonnummer: 0911 – 179 – 0Faxnummer: 0911 – 179-2123
Webseite: www.arbeitsagentur.de
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Innerhalb der Bundesagentur für Arbeit ist die ZAV für die internationale Arbeitsvermittlung zuständig.
Villemombler Straße 7653123 BonnTelefon: 0228/713-0
Fax: 0228/713-270-1111
E-Mail: zav@arbeitsagentur.de
Webseite: auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit
In Belgien sind die Instanzen, die bei Fragen in Bezug auf den Arbeitsmarkt helfen können, regional organisiert. Ihr Wohnsitz ist maßgeblich dafür, an welche Instanz Sie sich am besten wenden können. Über diese Arbeitsagenturen können Sie einen Job im eigenen Land oder im Ausland suchen. Diese Stellen bieten Ihnen außerdem praktische Beratung und Unterstützung zu den juristischen und praktischen Aspekten der Beschäftigung als Grenzarbeiter:
FOREM (Wallonien)
www.leforem.beTelefonnummer Helpdesk: 0800 93 947VDAB (Flandern)
Telefonnummer: 0800 30 700 (werktags zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr) Telefonnummer aus dem Ausland (gebührenpflichtig): +32 2 508 38 11E-Mail: info@vdab.beFax: 02 506 15 90Adresse: VDAB Hoofdzetel - Keizerslaan 11 - 1000 Brüssel - BelgienActiris (Brüssel)
Brussels Observatorium voor de WerkgelegenheidDe Brouckèreplein, 121000 BrüsselTelefonnummer: 02 800 42 42E-Mail: werkzoekenden@actiris.beFür die Beantragung von Arbeitslosengeld müssen Sie sich in Belgien an eine der 4 anerkannten Auszahlungseinrichtungen wenden:
Hulpkas voor Werkloosheidsuitkeringen (HVW)
Diese staatliche Behörde ist für die Zahlung von Arbeitslosengeld zuständig. Sie können hier prüfen, welche Niederlassung für Ihre Region zuständig ist.Drei belgische Gewerkschaften mit Auszahlungseinrichtung
Es gibt in Belgien drei Gewerkschaften, die gleichzeitig die Funktion einer Auszahlungseinrichtung übernehmen:
ABVV (Sozialistischer Vakbond)
ACLVB (Liberaler Vakbond)
ACV (Christlicher Vakbond)
Landesamt für die Arbeitsbeschaffung (LfA)
Das LfA in Belgien ist für die Anwendung der Arbeitslosenversicherung zuständig. Das LfA entscheidet, ob Sie Anspruch auf eine Leistung haben und kontrolliert, ob Sie Ihre Pflichten als Arbeitssuchender erfüllen.Das LfA arbeitet mit regionalen Niederlassungen, deren Auflistung Sie hier finden.
- Besuchen Sie auch die Website www.grensinfo.nl/gip/nl/algemeen/deutsch/