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Belgischer Förderaler Dienst Finanzen

Kontaktcenter

Telefon: (+32)(0)257 257 57

Bei allgemeinen Fragen zu Steuern in Belgien erhalten Sie hier Auskunft.

Welche lokale Steuerverwaltung für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen zuständig ist, hängt von der Adresse Ihres Arbeitgebers ab. Hier können Sie die Liste der Möglichkeiten einsehen.

In Luxemburg werden alle Unterlagen von belgischen Grenzgängern von der „Administration des Contributions Directes“, Büro 'Luxemburg X‘, bearbeitet.

Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen Situation können Sie sich hier beraten lassen.

Luxembourg X
49, rue de l'Alzette, Esch-sur-Alzette
boîte postale 243, L-4003 Esch-sur-Alzette
Telefon: (+352)53 22 11-1
Fax: (+352)53 22 11-4111
E-Mail: pphluxx@co.etat.lu
Frau Sylvie Schon

 

Luxemburg - Administration des Contributions
111, rue de Hollerich,
L – 1741 Luxemburg
Telefon: (+352)40800-1
Fax: (+352)40800-2022

 

Luxemburg – Bureau RTS
Bureau de la retenue sur traitements et salaires RTS (Nicht-Gebietsansässige)
5, Rue de Hollerich
L-2982 Luxemburg
Telefon: (+352)40800-1
Fax: (+352)40800-5100

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.