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CAK (Uitvoeringsinstantie voor Buitenlandregelingen)

Routebeschrijving

Contactgegevens: klik hier

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)

Die DVKA berät unter anderem Grenzpendler bei Fragen zum Thema “Krankenversicherung und Ausland”
Postanschrift: Postfach 20 04 64, D –  53134 Bonn
Telefonnummer0228 9530-0
Faxnummer: 0228 9530-600
E-Mail: post@dvka.de
Website : www.dvka.de
Website der Nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und dem EU-Ausland: www.eu-patienten.de
 
              

CZ

CZ ist eine niederländische Krankenkasse und ist als “Organ des Wohnlandes" für die Verwaltung der Sachleistungen zuständig, die Personen mit niederländischem Wohnsitz und ausländischer Krankenversicherung in den Niederlanden beanspruchen.

Postanschrift: Postbus 90152, 5000 LD Tilburg

Telefonnummer innerhalb der Niederlande: 0900 0949 (lokal geltende Tarifbestimmungen)
Telefonnummer aus dem Ausland: 0031 0(4)6 459 51 45
Kontaktformular: Dieses finden Sie hier.  https://www.cz.nl/consument/contact/e-mail

Website:

 

AOK Rheinland-Hamburg

Die AOK ist eine deutsche gesetzliche Krankenkasse und nimmt an den vom Grenzinfopunkt Aachen organisierten Sprechtagen teil.

Kerkstraat 66A
NL 6291 Vaals
Telefonnummer: 0031 (0)43 3089020
Faxnummer: 0031 (0)43 3089029
E-Mail: ac.europa@rh.aok.de

Website: Hier klicken

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.