de

Als belgischer Grenzgänger, der in Luxemburg gearbeitet hat, müssen Sie Ihren Antrag in Belgien einreichen. Die belgischen Instanzen leiten Ihre Unterlagen an die luxemburgischen Behörden weiter.

Ihr wichtigster Ansprechpartner in Rentenangelegenheiten in Belgien ist das Landespensionsamt. Hier reichen Sie Ihren Antrag ein. Das Landespensionsamt beantwortet auch all Ihre Fragen, sowohl vor Rentenbeginn als auch während der Rentenzahlung. Sie können sich auf verschiedene Art und Weise mit dem Landespensionsamt in Verbindung setzen: telefonisch, per Mail oder per Post. Auf der Kontaktseite finden Sie dazu mehr Informationen.

Rentenanträge können ebenfalls bei den belgischen Gemeindeverwaltungen eingereicht werden. Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort.

Caisse nationale d’assurance pension (CNAP)

Luxembourg-Ville, 1a boulevard Prince Henri
L-2096 Luxembourg
Telefon: (++352)224141 1
Fax: (++352)224141 6443
E-Mail: cnap@secu.lu
Website: www.cnap.lu

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.