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Bundesagentur für Arbeit 

Die Bundesagentur für Arbeit und die regionalen Agenturen für Arbeit können Ihnen bei Fragen zum Thema „Arbeit in Deutschland“ und bei Fragen zur Beantragung des Arbeitslosengeldes in Deutschland weiterhelfen.

Adresse der Hauptgeschäftsstelle: Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg

Telefonnummer: 0911 – 179 – 0
Faxnummer: 0911 – 179-2123

Webseite: www.arbeitsagentur.de

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Innerhalb der Bundesagentur für Arbeit ist die ZAV für die internationale Arbeitsvermittlung zuständig. 

Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228/713-0
Fax: 0228/713-270-1111
E-Mail: 
zav@arbeitsagentur.de
Webseite:  auf der Webseite der
Bundesagentur für Arbeit

In Belgien sind die Instanzen, die bei Fragen in Bezug auf den Arbeitsmarkt helfen können, regional organisiert. Ihr Wohnsitz ist maßgeblich dafür, an welche Instanz Sie sich am besten wenden können. Über diese Arbeitsagenturen können Sie einen Job im eigenen Land oder im Ausland suchen. Diese Stellen bieten Ihnen außerdem praktische Beratung und Unterstützung zu den juristischen und praktischen Aspekten der Beschäftigung als Grenzarbeiter:

FOREM (Wallonien)

www.leforem.be

Telefonnummer Helpdesk: 0800 93 947

VDAB (Flandern)

Telefonnummer: 0800 30 700 (werktags zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr) 
Telefonnummer aus dem Ausland (gebührenpflichtig): +32 2 508 38 11
Fax: 02 506 15 90

E-Mail: info@vdab.be

Adresse: VDAB Hoofdzetel - Keizerslaan 11 - 1000 Brüssel - Belgien

Actiris (Brüssel)

Brussels Observatorium voor de Werkgelegenheid
De Brouckèreplein, 12
1000 Brüssel
Telefonnummer: 02 800 42 42
E-Mail: werkzoekenden@actiris.be

Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Dienststelle Sankt-Vith
Vennbahnstrasse 4/2
4780 Sankt-Vith
Telefonnummer: +32 80 28 00 60
e-mail: info@adg.be

Dienststelle Eupen
Hütte 79
4700 Eupen
Telefonnummer: +32 87 63 89 00
E-mail: info@adg.be
 
  • Für die Beantragung von Arbeitslosengeld müssen Sie sich in Belgien an eine der 4 anerkannten Auszahlungseinrichtungen wenden:

Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen (kurz HVW bzw. CAPAC bzw. HVW) )

Diese staatliche Behörde ist für die Zahlung von Arbeitslosengeld zuständig. 

Sie können hier prüfen, welche Niederlassung für Ihre Region zuständig ist. 

Drei belgische Gewerkschaften

Es gibt in Belgien 3 Gewerkschaften, die gleichzeitig die Funktion einer Auszahlungseinrichtung übernehmen

FGTB (sozialistische Gewerkschaft)

CGSLB (liberale Gewerkschaft)

CSC (christliche Gewerkschaft)

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

Das LfA ist für die Anwendung der Arbeitslosenversicherung zuständig. Das LfA entscheidet, ob Sie Anspruch auf eine Leistung haben und kontrolliert, ob Sie Ihre Pflichten als Arbeitssuchender erfüllen.

Das LfA arbeitet mit regionalen Niederlassungen, deren Auflistung Sie hier finden.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.